Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind.
Dieser Leitfaden soll eine Hilfestellung geben:
Eintritt des Todesfalles
Benachrichtigen Sie umgehend den Ortspfarrer (auch in Nachtzeiten), da unmittelbar nach Todeseintritt ein „Versehgang“ noch möglich ist. (Tel. 06473/8203)
Rufen Sie unverzüglich die Sprengelärztin Dr. Constanze Muß - Thalhammer (Tel. 06473/8231) oder ihre Vertretung an.
Gespräch mit dem Ortspfarrer (Tel. 06473/8203)
Läuten der Sterbeglocke
Terminvereinbarung für die Be-erdigung
Information über Bestattung, Aufbahrung
Gestaltung der Messfeier
Musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
Druck der Todesanzeige :
(Mariapfarr rund 900, St. Andrä etwa 265, Weißpriach cirka 110 und Göriach etwa 100 Haushalte)
Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsinstitut (Renate Narobe, Tamsweg, Tel. 06474/2511)
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder außerhalb der Wohngemeinde sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde (wenn der Ehepartner schon verstorben ist, auch dessen Sterbeurkunde, bei Geschiedenen auch Scheidungsurkunde)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Foto des Verstorbenen
Dokumente, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorge für die Bestattung getroffen hat (zum Beispiel über den Wiener Verein)
Totengräber verständigen:
Matthias Rauter (Tel. 06473/ 8302)
Aufbahrungsmöglichkeiten
Gemäß gesetzlicher Bestimmung gilt eine Aufbahrungsdauer von 2 bis 4 Tagen zwischen Todesfall und Beerdigung
Aufbahrung im Trauerhaus
Aufbahrung in der Friedhofskapelle (oder im Aufbahrungsraum) mit Aussegnung im/beim Friedhof
Vorbeter fragen:
für Rosenkranz am Abend
vor der Aussegnung
Kreuzträger und zwei Laternenträger organisieren